Rechtsprechung
FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94 |
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- BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
Auszug aus FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94
Als ersten und wichtigsten objektiven Umstand in diesem Sinn wertet der BFH (Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81 , BStBl. II 1985, 205) das Fortführen eines Betriebs trotz andauernder Verluste über die betriebsspezifische Anlaufzeit hinaus.Dafür spricht nach Meinung des BFH (Urteil vom 15. November 1984, a.a.O.) der Umstand, daß ein Steuerpflichtiger wegen anderer hoher Einkünfte oder aufgrund seines Vermögens finanziell in der Lage ist, die jährlich anfallenden Verluste zu tragen.
Diese Grundsätze hat die Rechtsprechung des BFH vor allem für landwirtschaftliche Betriebe, für Gestüte und ähnliche Betriebe entwickelt, deren Beibehaltung trotz ständiger hoher Verluste als vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung erklärbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 15. November 1984, a.a.O.).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
Auszug aus FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94
Die Einkunftserzielungsabsicht ist eine innere Tatsache, die "wie alle sich in der Vorstellung von Menschen abspielenden Vorgängen nur anhand äußerlicher Merkmale beurteilt werden kann" (Bundesfinanzhof - BFH - Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 , BStBl. II 1984, 751, 767). - BFH, 25.01.1994 - IX R 139/92
Einkommensteuer; Liebhaberei bei teilentgeltlicher Vermietung an Angehörige
Auszug aus FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94
So ist hinzuweisen auf die hohen positiven sonstigen Einkünfte (dazu BFH, Urteil vom 25. Januar 1994 IX R 139/92 , BFH/NV 1995, 11) und auf die offenkundige familiäre Neigung zum Reitsport hin, wenn auch nicht in der Person der Kläger selbst. - BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73
Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte - …
Auszug aus FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94
Verluste der Anlaufzeit können aber steuerlich unberücksichtigt bleiben, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (vgl. BFH, Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73 , BStBl. II 1976, 485 und vom 6. März 1980 IV R 182/78 , BStBl. II 1980, 718 und die dort angeführte Rechtsprechung). - BFH, 06.03.1980 - IV R 182/78
Nichtlandwirt - Erwerb landwirtschaftlicher Nutzfläche - Ausbau eines …
Auszug aus FG Saarland, 14.02.1995 - 1 K 25/94
Verluste der Anlaufzeit können aber steuerlich unberücksichtigt bleiben, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, daß er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (vgl. BFH, Urteile vom 18. März 1976 IV R 113/73 , BStBl. II 1976, 485 und vom 6. März 1980 IV R 182/78 , BStBl. II 1980, 718 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- FG Niedersachsen, 18.04.2013 - 11 K 138/12
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus einem Pferdehandel
Der Beweis, dass ein über Jahre hin mit Verlusten arbeitender Betrieb nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung geführt wird, der Steuerpflichtige vielmehr aus nicht wirtschaftlichen, persönlichen Gründen diese ständige finanzielle Belastung trägt, kann aber in der Regel dann als erbracht gelten, wenn feststeht, dass der Betrieb nicht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt wird und nach seiner Wesensart sowie der Art seiner Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht nachhaltig mit Gewinnen arbeiten kann (…s. z.B. BFH- Urt. v. 15. November 1984 - IV R 139/81, BStBl. II 1985, 205; FG des Saarlandes Urt. v. 14. Februar 1995 1 K 25/94, juris).Verluste der Anlaufzeit können aber steuerlich unberücksichtigt bleiben, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebs eindeutig feststeht, dass er, so wie er vom Steuerpflichtigen betrieben wurde, von vornherein nicht in der Lage war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts darstellte (…vgl. BFH-Urt. v. 18. März 1976 IV R 113/73, BStBl. II 1976, 485;… Urt. v. 6. März 1980 IV R 182/78, BStBl. II 1980, 718;… Urt. v. 15. November 1984 IV R 139/81, BStBl. II 1985, 205;… Urt. v. 25. Juni 1996 VIII R 182/84, BStBl II 1997, 202;… Beschl. v. 16. Mai 2006 VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477; FG des Saarlandes Urt. v. 14. Februar 1995 1 K 25/94, juris).
Weiterhin sind persönliche Neigungen dadurch begründet, dass die Klägerin - wie sie es in der mündlichen Verhandlung bestätigt hat - seit Jahrzehnten Pferdeliebhaberin ist und auch eine ihrer Töchter den Reitsport betrieb (vgl. FG des Saarlandes Urt. v. 14. Februar 1995 1 K 25/94, juris).
- FG Saarland, 22.05.1997 - 1 K 58/96
Einkommensteuer; Anschaffungskosten schottischer Hochlandrinder
Vielmehr sind dabei die speziellen Verhältnisse des Einzelfalles (wie Struktur des Betriebes, Höhe der Verluste, Art der Tätigkeit, Hineinspielen typisch privater Motive, usw.) zu würdigen (vgl. Urteil des Senats vom 14. Februar 1995 1 K 25/94, n.v.).